Die Schulkommission ist zuständig für strategische Vorgaben und Entscheide. Soweit andere Behörden zuständig sind, stellt sie Antrag.

Unsere Themen

Der Regierungsrat wählt für die der Direktion für Bildung und Kultur unterstellten Schulen eine oder mehrere Schulkommissionen.

Die Aufgaben der Schulkommission richten sich nach den Angaben in den gesetzlichen Bestimmungen.
 

Die Schulkommission ist zuständig für strategische Vorgaben und Entscheide. Soweit andere Behörden zuständig sind, stellt sie Antrag.

Beschlüsse, die erhebliche wiederkehrende finanzielle Auswirkungen haben, bedürfen der Zustimmung des Regierungsrates.

Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Entwicklungsstand der Schule.

Die Schulkommission hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • sie erlässt ein Konzept zur Qualitätsentwicklung und -sicherung, legt Schwerpunkte fest und überprüft deren Umsetzung;
  • sie erlässt die Lehrpläne und die Stundentafeln;
  • sie erlässt die Schul-, Promotions-, Disziplinar- und Absenzenordnung;
  • sie regelt den Übertritt von gleichwertigen Schulen und den Eintritt ausserhalb des üblichen Schulbeginns;
     
  • sie genehmigt die strategischen Elemente der Schulentwicklung und beteiligt sich an deren Entwicklung;
  • sie überprüft die Umsetzung der internen Evaluation anhand der Rechenschaftsberichte der Schule;
  • sie genehmigt das Konzept für die Personalführung;
  • sie entscheidet über eine Vertretung der Schülerschaft an ihren Sitzungen;
  • sie beaufsichtigt die Tätigkeit der Schülerinnen- und Schülerberatung;
  • sie legt Höchstansätze für die Beiträge an Sprachaufenthalte, Schul- und Klassenlager, Arbeits- und Projektwochen sowie Schul- und Studienreisen fest.

Die Schulkommission beantragt:

  • die Ausgestaltung und die Organisation des Schulangebotes, u.a. die Führung von Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern an den Gymnasien;
  • die für die Führung und Entwicklung der Schule notwendigen Rahmenbedingungen;
  • die Anstellung der Mitglieder der Schulleitung.

Die Schulkommission regelt die Schülerinnen- und Schülerberatung. Sie beaufsichtigt die Tätigkeit der Schülerinnen- und Schülerberatung.

Bei Verfahren für die Auswahl der Schulleitungsmitglieder trifft eine eine Vorbereitungskommission eine Vorauswahl zuhanden der Schulkommission. Die Vorbereitungskommission setzt sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrpersonen einerseits und Mitgliedern der Schulkommission und der Direktion für Bildung und Kultur andererseits zusammen. Ein Mitglied der Schulleitung nimmt mit beratender Stimme teil.

Foto Schulkommission

Foto der gewählten Schulkommissionsmitglieder 2023-2026.
Legende (von links nach rechts): Marcus Bühler, Anita Zimmermann, Barbara Wehrle Hanke, Stephan Schleiss, Peter Brändli, Joëlle Vock, Matthias Buzzi

Strategie der Schulkommission

Gemäss § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die kantonalen Schulen (BGS 414.11) ist die Schulkommission zuständig für strategische Vorgaben und Entscheide. Ausgangspunkt ist eine Vision für die Zuger Mittelschulen. Diese bildet die Grundlage für die Formulierung der strategischen Zielsetzungen für die Jahre 2023 bis 2026.

Strategie der Schulkommission für die Zuger Mittelschulen

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