17.09.2025, Information
Infos des Regierungsrats
Hier finden Sie die aktuellen Informationen aus dem Zuger Regierungsrat.
Änderung des Wasserrechtsgesetzes (Umsetzung Motion 23.3498)
Der Zuger Regierungsrat befürwortet die Änderung des Wasserrechtsgesetzes (WRG), das die Aufhebung von ehehaften Wasserrechten ermöglicht. Bisher mussten ehehafte Wasserrechte gestützt auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung mittels Konzession bei erster Gelegenheit abgelöst werden. Die neue Regelung bringt mit der Aufhebung von ehehaften Wasserrechten eine Vereinfachung mit sich, da dafür keine Konzessionen mehr erforderlich sind. Zudem kann der Regierungsrat die Aufhebungsverfahren selbst priorisieren. Damit beim Vollzug Klarheit besteht, sollen jedoch die Erläuterungen ergänzt werden. Insbesondere ist darin klar aufzuzeigen, inwiefern sich die neue WRG-Regelung von der bisherigen Praxis unterscheidet.
Kontakt
Statthalter Florian Weber, Baudirektor
+41 41 594 53 00, florian.weber@zg.ch